Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lisa Dedekind – Hochzeitsplanung & Design


§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Vertragssprache

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Leistungen der Hochzeitsplanung, -koordination und -gestaltung zwischen Lisa Dedekind – Hochzeitsplanung & Design, Inhaberin Lisa Dedekind, Schachtshof 6, 27283 Verden (nachfolgend „Agentur“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
  2. Auftraggeber sind die im Vertrag als Auftraggeber genannten Personen, in der Regel beide Partner des Hochzeitspaares. Sind mehrere Personen Auftraggeber, haften sie für die Vergütung als Gesamtschuldner.
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Vertrag oder Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
  4. Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen nur der Information. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
  5. „Textform“ im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail und Nachrichten über die von der Agentur genutzte Projektmanagement-Plattform.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Grundlage des Vertrags ist das dem Auftraggeber in Textform übermittelte, individuell abgestimmte Angebot der Agentur. An dieses Angebot ist die Agentur 14 Tage ab Zugang gebunden.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist annimmt, und zwar a) durch elektronische Unterzeichnung über den von der Agentur bereitgestellten Signaturdienst (derzeit DocuSign) oder b) durch Rücksendung des unterschriebenen Vertrags als Scan per E-Mail.
  3. Geht die Annahme erst nach Ablauf der Frist ein, kommt der Vertrag nur zustande, wenn die Agentur ihn in Textform bestätigt.
  4. Die Agentur übermittelt dem Auftraggeber den Vertrag einschließlich dieser AGB nach Vertragsschluss als PDF.

§ 3 Leistungspakete

  1. Die Agentur bietet insbesondere folgende Leistungspakete an: a) Vollplanung: Konzeption, Planung, Organisation und Betreuung der gesamten Hochzeit (§ 4), b) Teilplanung: einzelne, im Angebot bezeichnete Planungs- und Gestaltungsleistungen (§ 4 Abs. 3), c) Tageskoordination: Koordination und Betreuung der vom Auftraggeber selbst geplanten Hochzeit (§ 4 Abs. 4).
  2. Die Pakete werden individuell abgestimmt. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Soweit das Angebot keine abweichende Regelung enthält, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
  3. Die Agentur schuldet eine sorgfältige Planungs- und Koordinationsleistung, nicht aber einen bestimmten Erfolg, etwa das Gelingen der Feier oder die Leistungen beauftragter Dienstleister.

§ 4 Leistungsumfang

  1. Vollplanung. Die Vollplanung umfasst: a) Bedarfsanalyse: Gemeinsam mit dem Auftraggeber legt die Agentur Wünsche, Vorstellungen und Budget fest. Die Bedarfsanalyse ist Grundlage der Konzeption. b) Konzeption: Auf dieser Basis erstellt die Agentur ein Konzept für die Hochzeit einschließlich eines individuellen Dekorations- und Gestaltungskonzepts (Farben, Stil, Elemente, Stimmung). c) Location: Die Agentur unterbreitet mindestens fünf Vorschläge für geeignete Veranstaltungsorte. Besichtigungen mit dem Auftraggeber finden nach Absprache statt. Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten werden nach § 13 abgerechnet. d) Planung: Die Agentur übernimmt die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen Planungsschritte und empfiehlt geeignete Dienstleister. Sie bemüht sich, je benötigter Leistung bis zu drei Vorschläge zu unterbreiten und Angebote einzuholen. e) Organisation: Die Agentur koordiniert alle vom Auftraggeber beauftragten Dienstleister und organisiert den Tagesablauf. Nicht geschuldet sind insbesondere Freizeitaktivitäten der Gäste sowie die Auswahl von Brautkleid, Anzug, Brautjungfernkleidern und Eheringen. f) Betreuung am Hochzeitstag: Die Agentur organisiert und betreut die Hochzeit am Veranstaltungsort (§ 5). g) Nachbetreuung: Die Agentur prüft die ihr vom Auftraggeber übermittelten Rechnungen der beauftragten Dienstleister anhand der jeweiligen Angebote. Weitere Leistungen nach der Hochzeit sind nicht geschuldet.
  2. Die Leistungen sind mit Ausnahme der Nachbetreuung für das im Vertrag vereinbarte Datum geschuldet („Hochzeitsdatum“). Steht das Datum bei Vertragsschluss noch nicht fest, gilt das Datum als Hochzeitsdatum, auf das sich die Parteien später einigen und das die Agentur in Textform festhält (z. B. per Bestätigungs-E-Mail oder per E-Mail übersandtem Gesprächsprotokoll). Für ein anderes Datum gilt § 15.
  3. Teilplanung. Bei der Teilplanung erbringt die Agentur nur die im Angebot ausdrücklich bezeichneten Leistungen, zum Beispiel Konzept und Design, Locationsuche, Dienstleisterrecherche oder die Tageskoordination. Für die einzelnen Leistungen gilt Absatz 1 entsprechend.
  4. Tageskoordination. Die Tageskoordination umfasst, soweit im Angebot nicht anders geregelt: a) die Übernahme des Planungsstands zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt, mangels Vereinbarung 6 Wochen vor dem Hochzeitsdatum, b) ein Übergabe- und Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber, c) die Erstellung des Ablaufplans für den Hochzeitstag, d) die Abstimmung mit den vom Auftraggeber beauftragten Dienstleistern und e) die Koordination und Betreuung am Hochzeitstag (§ 5). Planung, Auswahl und Beauftragung der Dienstleister bis zur Übernahme obliegen dem Auftraggeber.
  5. Zusatzleistungen. Leistungen, die über das Angebot hinausgehen, erbringt die Agentur nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform. Sie werden nach § 13 Abs. 2 vergütet. Erbringt die Agentur ausnahmsweise unentgeltliche Gefälligkeiten, kann sie diese mit angemessener Vorankündigung einstellen.

§ 5 Einsatz am Hochzeitstag

  1. Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, umfasst die Betreuung am Hochzeitstag eine nach Absprache festgelegte Einsatzzeit von bis zu 12 Stunden vor Ort.
  2. Eine Verlängerung der vereinbarten Einsatzzeit ist nur nach Absprache mit der Agentur möglich. Verlängert sich der Einsatz auf Wunsch oder mit Zustimmung des Auftraggebers oder einer von ihm benannten Ansprechperson, wird jede angefangene halbe Stunde mit dem Stundensatz nach § 13 Abs. 2 berechnet.
  3. Der Auftraggeber sorgt für eine angemessene Verpflegung der Agentur und ihres Teams am Hochzeitstag (mindestens eine warme Mahlzeit und alkoholfreie Getränke).
  4. Endet der Einsatz nach 24:00 Uhr oder liegt der Veranstaltungsort mehr als 150 km vom Geschäftssitz entfernt, trägt der Auftraggeber die Kosten einer angemessenen Übernachtung.

§ 6 Leistungserbringung, Team, Ausfall der Planerin

  1. Lisa Dedekind ist persönliche Ansprechpartnerin des Auftraggebers und leitet die Planung.
  2. Die Agentur darf zur Unterstützung qualifizierte freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen, insbesondere als Assistenz am Hochzeitstag. Für deren Verschulden haftet die Agentur wie für eigenes Verschulden.
  3. Fällt Lisa Dedekind wegen Krankheit, Unfall oder aus einem anderen von ihr nicht zu vertretenden Grund aus, stellt die Agentur eine gleichwertig qualifizierte Ersatzplanerin oder einen Ersatzplaner. Dem Auftraggeber entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die Agentur informiert den Auftraggeber unverzüglich und übergibt den vollständigen Planungsstand an die Ersatzperson.
  4. Der Auftraggeber kann der Ersatzperson aus wichtigem Grund widersprechen. Kann keine Ersatzperson gestellt werden oder widerspricht der Auftraggeber berechtigt, erstattet die Agentur die Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach § 22.

§ 7 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt über die von der Agentur genutzte Projektmanagement-Plattform, per E-Mail, Telefon und Videokonferenz. Persönliche Termine finden nach Absprache statt.

§ 8 Pflichten der Agentur

  1. Die Agentur setzt das gemeinsam erarbeitete Konzept nach besten Kräften im Rahmen des vom Auftraggeber festgelegten Budgets um. Sie erbringt ihre Leistungen gewissenhaft und mit der Sorgfalt einer professionellen Hochzeitsplanerin.
  2. Erkennt die Agentur Abweichungen von Planung oder Budget, teilt sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Erforderliche Änderungen nimmt sie nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber vor.
  3. Kosten, die über die vereinbarte Vergütung hinausgehen, entstehen dem Auftraggeber nur, wenn er ihnen vorher in Textform zugestimmt hat.
  4. Die Agentur behandelt alle Informationen, die sie im Rahmen des Auftrags erhält, vertraulich. Sie verwendet sie nur, soweit es für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

§ 9 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber unterstützt die Agentur bei der Leistungserbringung. Insbesondere stellt er rechtzeitig die erforderlichen Informationen bereit, etwa eigene Planungen, Wünsche, Vorstellungen und das Budget, und trifft notwendige Entscheidungen innerhalb angemessener Zeit.
  2. Änderungen dieser Informationen, Wünsche oder des Budgets teilt der Auftraggeber der Agentur unverzüglich mit.
  3. Beanstandungen teilt der Auftraggeber der Agentur unverzüglich, möglichst in Textform, mit, damit die Agentur Abhilfe schaffen kann.
  4. Entsteht der Agentur durch schuldhaft fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers ein Mehraufwand, kann sie diesen nach § 13 Abs. 2 berechnen. Verzögerungen und Mängel, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, hat die Agentur nicht zu vertreten.
  5. Der Auftraggeber ist Veranstalter der Hochzeit. Er trägt die Verantwortung für das Verhalten und die Sicherheit der Gäste. Er holt etwa erforderliche Genehmigungen ein und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Die Agentur empfiehlt den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung.

§ 10 Dienstleister und Locations

  1. Verträge mit Dienstleistern, Lieferanten, Locations und sonstigen Dritten (nachfolgend „Dienstleister“) schließt ausschließlich der Auftraggeber im eigenen Namen. Die Agentur wird nicht Vertragspartei. Dienstleister sind keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.
  2. Der Auftraggeber beauftragt die Dienstleister so rechtzeitig, dass eine ordnungsgemäße Planung möglich ist. Er informiert die Agentur unverzüglich über jede Beauftragung und übermittelt ihr die für Planung und Organisation relevanten Informationen, Angebote und Rechnungen.
  3. Für die Leistungen der Dienstleister haftet die Agentur nicht. Für die sorgfältige Auswahl ihrer Empfehlungen haftet sie nach § 22.

§ 11 Provisionen

  1. Die Agentur kann von Dienstleistern und Locations, die sie empfiehlt oder die der Auftraggeber beauftragt, Provisionen oder vergleichbare Vergütungen erhalten.
  2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass diese Provisionen bei der Agentur verbleiben. Ein Anspruch auf Herausgabe (§ 667 BGB) besteht insoweit nicht. Die Provisionen werden nicht auf die Vergütung der Agentur angerechnet.
  3. Die Agentur spricht ihre Empfehlungen ausschließlich im Interesse des Auftraggebers aus und richtet sie nicht nach der Höhe einer Provision aus. Auf Nachfrage teilt die Agentur mit, ob sie für einen bestimmten Dienstleister eine Provision erhält.

§ 12 Budget

  1. Der Auftraggeber teilt der Agentur im Rahmen der Bedarfsanalyse ein Gesamtbudget für die Hochzeit mit.
  2. Auf Grundlage des Konzepts erstellt die Agentur einen Budgetplan und passt ihn anhand der vom Auftraggeber übermittelten Angebote und Rechnungen regelmäßig an.
  3. Der Budgetplan ist eine unverbindliche Kostenschätzung. Die Agentur übernimmt keine Garantie für die Einhaltung des Budgets. Sie haftet für Abweichungen nur nach § 22.

§ 13 Vergütung, Reise- und Nebenkosten

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.
  2. Vereinbarte Zusatzleistungen und Mehraufwand werden mit dem im Angebot genannten Stundensatz berechnet. Ist dort kein Stundensatz genannt, gilt ein Stundensatz von 149,00 €.
  3. Für Fahrten zu Terminen vor Ort (z. B. Besichtigungen, Dienstleistertermine, Hochzeitstag) berechnet die Agentur 0,50 € je gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückfahrt ab Geschäftssitz.
  4. Weitere Reisekosten (z. B. Bahn, Flug, Mietwagen, Übernachtung, Verpflegung bei mehrtägigen Reisen) und sonstige Auslagen werden nur nach vorheriger Absprache in Textform berechnet, und zwar zu den tatsächlich angefallenen Kosten gegen Nachweis.
  5. Alle Preise sind Endpreise. Ist die Agentur Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG, wird keine Umsatzsteuer berechnet. Andernfalls ist die gesetzliche Umsatzsteuer in den Preisen enthalten.

§ 14 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung wie folgt fällig: a) 50 % bei Vertragsschluss, b) 50 % vier Wochen vor dem Hochzeitsdatum. Liegt der Vertragsschluss weniger als vier Wochen vor dem Hochzeitsdatum, ist die gesamte Vergütung bei Vertragsschluss fällig.
  2. Zusatzleistungen, Mehrstunden, Reisekosten und Auslagen werden nach ihrer Erbringung abgerechnet.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu bezahlen, jedoch nicht vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin. Der Verzug richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann die Agentur weitere Leistungen zurückhalten, nachdem sie dies in Textform angekündigt und eine Nachfrist von mindestens 7 Tagen gesetzt hat.

§ 15 Verschiebung auf Wunsch des Auftraggebers

  1. Wünscht der Auftraggeber, die Hochzeit auf ein anderes Datum zu verschieben, teilt er dies der Agentur mit. Die Agentur stimmt der Verschiebung zu, wenn sie am neuen Datum verfügbar ist und dieses nicht mehr als 18 Monate nach dem ursprünglichen Hochzeitsdatum liegt.

  2. Die Verschiebung ist vereinbart, sobald sich die Parteien auf das neue Datum geeinigt haben und die Agentur es in Textform festgehalten hat. Dafür genügt eine Bestätigungs-E-Mail der Agentur oder ein Gesprächsprotokoll, das die Agentur dem Auftraggeber per E-Mail übersendet. Bis dahin bleibt das bisherige Hochzeitsdatum verbindlich. Ab der Festschreibung gilt das neue Datum als Hochzeitsdatum im Sinne dieser AGB, insbesondere für die Fälligkeit der Vergütung (§ 14) und die Kündigung (§ 17).

  3. Für die Verschiebung berechnet die Agentur zusätzlich zur vereinbarten Vergütung eine Umbuchungspauschale. Sie richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber der Agentur den Verschiebungswunsch mitteilt, und bemisst sich in Prozent des vereinbarten Honorars:

    Eingang des Verschiebungswunschs vor dem ursprünglichen HochzeitsdatumUmbuchungspauschale
    mehr als 12 Monatekostenfrei (einmalig)
    12 bis 6 Monate15 %
    weniger als 6 bis 3 Monate25 %
    weniger als 3 Monate35 %
  4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur durch die Verschiebung kein oder ein geringerer Aufwand bzw. Nachteil entstanden ist.

  5. Mehraufwand, der durch die Verschiebung über die bloße Umplanung hinaus entsteht (z. B. neue Locationsuche, Konzeptänderungen), wird nach Absprache nach § 13 Abs. 2 berechnet.

  6. Ist die Agentur am gewünschten Datum nicht verfügbar oder liegt es mehr als 18 Monate nach dem ursprünglichen Datum, kann der Auftraggeber den Vertrag nach § 17 kündigen oder mit der Agentur eine gesonderte Vereinbarung treffen.

  7. Für Verschiebungen wegen höherer Gewalt gilt § 16. Absatz 2 gilt dort entsprechend.

§ 16 Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis, das unvorhersehbar ist und auch mit äußerster zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Beispiele sind Naturkatastrophen, Epidemien mit behördlichen Veranstaltungsverboten, Krieg und Terror. Nicht dazu gehören gewöhnliche Wetterverhältnisse.
  2. Kann die Hochzeit wegen höherer Gewalt nicht am Hochzeitsdatum stattfinden, bietet die Agentur, sofern sie verfügbar ist, eine Verschiebung auf ein neues Datum innerhalb von 18 Monaten ohne Umbuchungspauschale an.
  3. Ist eine Verschiebung nicht möglich oder wünscht der Auftraggeber sie nicht, kann jede Partei den Vertrag in Textform beenden. Die Agentur behält in diesem Fall den Anspruch auf den Teil der Vergütung, der den bis dahin erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vereinbarten Gesamtumfang entspricht, sowie auf Ersatz bereits angefallener Auslagen. Darüber hinaus geleistete Zahlungen erstattet die Agentur innerhalb von 14 Tagen.

§ 17 Kündigung durch den Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen. Das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 24) bleibt unberührt.

  2. Im Fall der Kündigung erhält die Agentur eine pauschale Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen und die Freihaltung des Hochzeitsdatums. Ersparte Aufwendungen sind dabei bereits berücksichtigt. Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Hochzeitsdatum. Die Pauschale bemisst sich in Prozent des vereinbarten Honorars:

    Vollplanung und Teilplanung

    Zugang der Kündigung vor dem HochzeitsdatumPauschale
    mehr als 12 Monate30 %
    12 bis 6 Monate50 %
    weniger als 6 bis 3 Monate75 %
    weniger als 3 Monate90 %

    Tageskoordination

    Zugang der Kündigung vor dem HochzeitsdatumPauschale
    mehr als 6 Monate20 %
    6 bis 3 Monate50 %
    weniger als 3 Monate bis 4 Wochen75 %
    weniger als 4 Wochen90 %
  3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein geringerer Vergütungsanspruch zusteht. Die Agentur kann statt der Pauschale eine höhere Vergütung verlangen, wenn sie nachweist, dass der Wert der bereits erbrachten Leistungen höher ist, höchstens jedoch das vereinbarte Honorar.

  4. Bis zur Kündigung vereinbarte und erbrachte Zusatzleistungen sowie bereits angefallene Reisekosten und Auslagen werden zusätzlich abgerechnet.

  5. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet. Ein Überschuss wird innerhalb von 14 Tagen erstattet.

§ 18 Kündigung durch die Agentur

  1. Die Agentur kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) der Auftraggeber trotz Mahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen eine fällige Zahlung nicht leistet, b) der Auftraggeber ohne Abstimmung eine weitere Hochzeitsplanerin oder einen weiteren Hochzeitsplaner für denselben Leistungsumfang beauftragt und dadurch die Leistungserbringung wesentlich beeinträchtigt wird, c) der Auftraggeber wesentliche Mitwirkungspflichten nach § 9 trotz Abmahnung wiederholt verletzt oder d) der Auftraggeber sich gegenüber der Agentur, ihrem Team oder Dienstleistern beleidigend, bedrohend, diskriminierend oder übergriffig verhält.
  2. In den Fällen von Abs. 1 b) bis d) setzt die Kündigung eine vorherige Abmahnung in Textform voraus. Bei schwerwiegenden Verstößen nach Abs. 1 d) ist keine Abmahnung erforderlich.
  3. Die Kündigung bedarf der Textform.
  4. Hat der Auftraggeber den Kündigungsgrund zu vertreten, gilt § 17 Abs. 2 bis 5 entsprechend.

§ 19 Leih- und Dekorationsgegenstände

  1. Stellt die Agentur dem Auftraggeber Dekorations- oder sonstige Gegenstände zur Verfügung (unentgeltlich oder gegen eine im Angebot vereinbarte Gebühr), gelten die folgenden Regelungen.
  2. Die Gegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß im Rahmen der Hochzeit genutzt werden. Die Nutzung durch die Gäste im Rahmen der Feier ist gestattet. Eine Weitergabe, Vermietung oder Veräußerung an Dritte ist nicht erlaubt.
  3. Auf- und Abbau sowie Rückgabe richten sich nach dem Angebot. Ist der Auftraggeber für die Rückgabe zuständig, gibt er die Gegenstände vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand spätestens 3 Werktage nach der Hochzeit am Geschäftssitz der Agentur oder an einem vereinbarten Ort zurück.
  4. Der Auftraggeber haftet für Beschädigung und Verlust, soweit er oder seine Gäste diese zu vertreten haben. Gewöhnliche Abnutzung ist nicht zu ersetzen.
  5. Beschädigungen und Verluste sind der Agentur unverzüglich in Textform anzuzeigen.

§ 20 Nutzungsrechte, Fotos und Videos

  1. An den von der Agentur erstellten Konzepten, Moodboards, Präsentationen, Plänen, Texten und Gestaltungen („Arbeitsergebnisse“) verbleiben alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte bei der Agentur, soweit solche Rechte bestehen.
  2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Arbeitsergebnisse zur Vorbereitung und Durchführung der eigenen Hochzeit sowie für private Zwecke zu nutzen. Die Weitergabe an beauftragte Dienstleister zur Umsetzung ist gestattet. Endet der Vertrag vorzeitig, besteht das Nutzungsrecht nur, soweit der Auftraggeber die geschuldete Vergütung bezahlt hat.
  3. Jede weitergehende Nutzung der Arbeitsergebnisse bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform. Das gilt insbesondere für die Weitergabe an andere Hochzeitsplaner und für eine gewerbliche Nutzung.
  4. Fotos und Videos ihrer Hochzeit dürfen die Auftraggeber privat und auf ihren eigenen Social-Media-Kanälen frei nutzen. Über eine Verlinkung (Instagram: @lisadedekindweddings) freut sich die Agentur. Werden Aufnahmen, die die Gestaltung der Agentur zeigen, in Medien, Magazinen, Blogs, Hochzeitsportalen oder Wettbewerben veröffentlicht, ist die Agentur zu nennen: „Konzept & Planung: Lisa Dedekind – Hochzeitsplanung & Design“, auf Instagram „Konzept & Planung: @lisadedekindweddings“.
  5. Die Agentur darf eigene Aufnahmen von Dekoration, Gestaltung und Details der Hochzeit, auf denen keine Personen erkennbar sind, für ihr Portfolio und ihre Werbung nutzen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
  6. Aufnahmen, auf denen der Auftraggeber oder Gäste erkennbar sind, sowie den Namen des Auftraggebers nutzt die Agentur nur mit gesonderter Einwilligung. Aufnahmen beauftragter Fotografen oder Videografen nutzt die Agentur nur, wenn sie die erforderlichen Nutzungsrechte beim jeweiligen Urheber eingeholt hat.
  7. Der Auftraggeber versichert, dass er an Vorlagen, die er der Agentur überlässt (z. B. Texte, Fotos, Muster), die erforderlichen Rechte besitzt. Werden Rechte Dritter schuldhaft verletzt, stellt er die Agentur von daraus entstehenden Ansprüchen frei.

§ 21 Datenschutz

  1. Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur enthält die Datenschutzerklärung unter lisadedekind.com/datenschutz.

§ 22 Haftung

  1. Die Agentur haftet unbeschränkt a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, d) bei Übernahme einer Garantie und e) nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
  5. Stehen der Agentur im Zusammenhang mit dem Auftrag Schadensersatzansprüche gegen Dritte zu, tritt sie diese auf Wunsch an den Auftraggeber ab.

§ 23 Aufrechnung, Abtretung

  1. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
  2. Rechte aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

§ 24 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung (Anlage 1) zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§ 25 Verbraucherstreitbeilegung

Die Agentur ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 26 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
  3. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 15.10.2026 (Version V-20261015)

Anlage 1 – Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lisa Dedekind – Hochzeitsplanung & Design, Inhaberin Lisa Dedekind, Schachtshof 6, 27283 Verden, Telefon: +49 151 28334839, E-Mail: agb@lisadedekind.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können den Widerruf auch über die Widerrufsfunktion auf unserer Website unter lisadedekind.com/widerruf erklären.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Anlage 2 – Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Lisa Dedekind – Hochzeitsplanung & Design, Schachtshof 6, 27283 Verden, E-Mail: agb@lisadedekind.com:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_______________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.